GÜTESIEGEL

Direkt zum Inhalt
Suche

MENU

Inhalt

Zurück zum Menu

GRUNDWERT TIERSCHUTZ UND TIERHALTUNG

Tierschutz bedeutet für Prüf Nach!, für das Wohlergehen und die Gesundheit der Nutztiere zu sorgen und ihr natürliches Verhalten zu fördern. Denn hochwertige Lebensmittel können nur von gesunden und artgerecht gehaltenen Tieren stammen. Daher definiert der Prüf Nach! Standard Anforderungen zur Sicherstellung des Tierschutzes, die vor allem im Bereich der Weidehaltung und der Futtermittel über die Bio-Verordnung hinausgehen.

Artgerechte Tierhaltung

Der Prüf Nach! Standard definiert ein Umfeld, das den Tieren ein möglichst artspezifisches Leben ermöglicht. Zum Thema Tierschutz setzt er sich aus den drei Hauptbereichen artgerechte Tierhaltung, Fütterung und Tiergesundheit zusammen.

Zur Beurteilung der Tiergerechtheit wird der Tiergerechtheitsindex (TGI) 35 L nach H. Bartussek herangezogen. Hierbei handelt es sich um ein anerkanntes objektives Messinstrument zur Beurteilung der Tiergerechtheit von Tierhaltungen in der landwirtschaftlichen Praxis. Der TGI beurteilt folgende fünf Einflussbereiche:

  • Bewegungsmöglichkeit
  • Bodenbeschaffenheit
  • Luft, Licht und Lärm
  • Sozialkontakte
  • Betreuungsintensität

Eine Mindestzahl an zu erbringenden TGI Punkten stellt dabei die Anforderungen an eine tiergerechte Haltung sicher. So sind in der Milchviehhaltung mindestens 24 TGI Punkte zu erbringen.

Über die Bio-Verordnung hinausgehend definiert der Prüf Nach! Standard artspezifische Anforderungen an die Bewegungsmöglichkeiten: in der Milchwirtschaft sind jährlich 180 Auslauftage und davon mindestens 120 Weidetage zu gewährleisten.
 

Fütterung

Neben der Tierhaltung übt auch die Fütterung einen großen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere aus. Daher definiert der Prüf Nach! Standard eigene Anforderungen, welche Futtermittel zum Einsatz kommen, wie Futterrationen zusammenzustellen sind, beziehungsweise wie die Futtermittel selbst hergestellt und verabreicht werden.

Extraktionsschrote kommen nicht zum Einsatz. Gentechnik ist ausnahmslos verboten – auch hier gilt die quantitative Nachweisgrenze von ≤ 0,1%. Weiters gilt das Verbot von Soja und Sojaprodukten im gesamten Futtermittelbereich von Wiederkäuern.

Generell wird darauf geachtet, die Fütterung so zu gestalten, dass sie der jeweiligen Tierart gerecht wird. Durch den zu gewährleistenden Weidegang der Wiederkäuer, der in der Bio-Verordnung nicht zu finden ist, wird ein natürliches Fressverhalten mit selektiver Futteraufnahme ermöglicht.

Weiters ist auf eine Rationsgestaltung zu achten, die dem Verdauungssystem der jeweiligen Tierart entspricht – wie zum Beispiel eine wiederkäuergerechte Zusammensetzung –, aber auch entsprechende Sauberkeit und Hygiene bei der Herstellung und Verabreichung.
 

Tiergesundheit

Für Prüf Nach! sind artgerechter Tierhaltung und Fütterung die Grundvoraussetzung dafür, dass ein Tier gesund aufwachsen und leben kann. Zusätzlich ist es notwendig, die Tiere durch Fachkräfte regelmäßig untersuchen zu lassen. Daher nehmen alle Prüf Nach! Tierhalter zur Gewährleistung der Tiergesundheit am Programm des Tiergesundheitsdienstes (TGD) teil.

Bei der jährlichen Bestandeserhebung durch ausgebildete Tierärzte wird der Gesundheitszustand der Herde regelmäßig beurteilt und der Tierhalter in Fragen zu Haltung, Fütterung und Präventivmaßnahmen betreut.

 

Footer

Zurück zum Menu